
Dompropst
Dr. h.c. Norbert Feldhoff


Domdechant
Johannes Bastgen


Domkapitular
Prof. Dr. Norbert Trippen


Domkapitular
Dr. Robert Kümpel


Weihbischof,
Dr. Heiner Koch


Weihbischof
Manfred Melzer


Weihbischof
Dr. Rainer Woelki


Offizial Domkapitular
Dr. Günter Assenmacher


Generalvikar
Dr. Dominik Schwaderlapp


Domkapitular
Josef Sauerborn


Domkapitular
Gerd Bachner


Domkapitular
Hans-Josef Radermacher


Nichtresidierender
Domkapitular
Winfried Auel 

Nichtresidierender
Domkapitular
Rolf Steinhäuser 

Nichtresidierender
Domkapitular
Anno Burghof  Domvikare


Domvikar
Dr. Karl-Bruno Fritzen 

Domvikar
Oliver Dregger 

Domvikar
Michael Kahle 

Domvikar
Oliver Boss 
 | 

Adresse:
Margarethenkloster 5
50667 Köln
Tel.: 0221 - 17940-100
Fax: 0221 - 17940-199
e-mail:
dompropstei[at]metropolitankapitel-koeln.de

Das Kölner Metropolitankapitel
Das Kölner Domkapitel hat zwei Wurzeln: Den an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach einer Chorherrenregel führte. Daneben gab es in Köln das »Prioren-Kollegium«, das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifter bestand und Einfluss auf die Verwaltung des Erzbistums und die staatlichen Geschäfte des Erzbischofs nahm.
Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbständige, zur Wahl des Erzbischofs berechtigte Körperschaft durch. Es umfasste 50 Personen: Neben Papst und Kaiser 24 wirkliche Domkanoniker (16 hochadelige »Domgrafen« und 8 meist bürgerliche Priester) sowie 24 Kapitelspräbendare ( = Anwärter). Neben der Bischofswahl beruhte der Einfluss der Domkanoniker auf Stellungen, die sie sowohl in der geistlichen wie in der weltlichen Verwaltung des Erzbistums Köln bzw. des Kölner Kurfürstentums einnahmen.
Seit 1825 besteht das neue Metropolitankapitel aus Dompropst, Domdechant, 10 residierenden und 4 nichtresidierenden Domkapitularen. Die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens, Außerdem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr.
Bei der Wahl eines Erzbischofs gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 ist das sechzehnköpfige Wahlgremium an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet. 
 |