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Domkapitel
 


Dompropst

Dr. h.c. Norbert Feldhoff

 




Domdechant

Johannes Bastgen

 




Domkapitular

Prof. Dr. Norbert Trippen

 




Domkapitular

Dr. Robert Kümpel

 




Weihbischof,

Dr. Heiner Koch

 




Weihbischof

Manfred Melzer

 




Weihbischof

Dr. Rainer Woelki

 




Offizial Domkapitular

Dr. Günter Assenmacher

 




Generalvikar

Dr. Dominik Schwaderlapp

 




Domkapitular

Josef Sauerborn

 




Domkapitular

Gerd Bachner

 




Domkapitular

Hans-Josef Radermacher

 




Nichtresidierender

Domkapitular

Winfried Auel




Nichtresidierender

Domkapitular

Rolf Steinhäuser




Nichtresidierender

Domkapitular

Anno Burghof


Domvikare



Domvikar

Dr. Karl-Bruno Fritzen




Domvikar

Oliver Dregger




Domvikar

Michael Kahle




Domvikar

Oliver Boss






Adresse:

Margarethenkloster 5

50667 Köln

Tel.: 0221 - 17940-100

Fax: 0221 - 17940-199

e-mail:

dompropstei[at]metropolitankapitel-koeln.de

 


Das Kölner Metropolitankapitel

Das Kölner Domkapitel hat zwei Wurzeln: Den an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach einer Chorherrenregel führte. Daneben gab es in Köln das »Prioren-Kollegium«, das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifter bestand und Einfluss auf die Verwaltung des Erzbistums und die staatlichen Geschäfte des Erzbischofs nahm.

 

Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbständige, zur Wahl des Erzbischofs berechtigte Körperschaft durch. Es umfasste 50 Personen: Neben Papst und Kaiser 24 wirkliche Domkanoniker (16 hochadelige »Domgrafen« und 8 meist bürgerliche Priester) sowie 24 Kapitelspräbendare ( = Anwärter). Neben der Bischofswahl beruhte der Einfluss der Domkanoniker auf Stellungen, die sie sowohl in der geistlichen wie in der weltlichen Verwaltung des Erzbistums Köln bzw. des Kölner Kurfürstentums einnahmen.

 

Seit 1825 besteht das neue Metropolitankapitel aus Dompropst, Domdechant, 10 residierenden und 4 nichtresidierenden Domkapitularen. Die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens, Außerdem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr.

 

Bei der Wahl eines Erzbischofs gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 ist das sechzehnköpfige Wahlgremium an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet.



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